TLCGen

TLCGen ist eine Anwendung zum Spezifizieren von Verkehrslichtsignalanlagen und zum Generieren von Quellcode für Verkehrssteuerungssoftware (in C, auf Niederländische Art und Weise). Die Anwendung wurde in Zusammenarbeit mit den Städte Rotterdam und Den Haag entwickelt und ist unter der MIT-Lizenz als Open Source verfügbar. Die Software wird aktiv entwickelt und es erscheint regelmäßig ein Update mit Verbesserungen und Bugfixes.

Mit der TLCGen-Anwendung kann voll funktionsfähige Verkehrssteuerungssoftware spezifiziert und generiert werden, einschließlich aller üblichen Optionen für niederländische (Modul-) Verkehrsregelungen.

Funktionalität

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Funktionen des TLCGen:

  • Spezifizieren und generieren Sie ein komplettes Modulschema inklusive verschiedener Specials
  • Erstellen Sie schnell eine Regel, indem Sie Import und Vorlagen verwenden
  • Modularer Aufbau: einfach zu justieren und zu erweitern
  • Plugin-System: flexible Einfügung von zusätzlichen Funktionen: Codegeneratoren, Importers, Tabs usw.
  • Aktiv in Entwicklung
  • Technische Details: geschrieben in C# / .NET (4.5) mit WPF
  • Open Source unter der MIT-Lizenz: https://github.com/mennowo/TLCGen

Herunterladen

Verwenden Sie den Link auf dieser Seite, um die neueste stabile Version von TLCGen herunterzuladen. Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der Version 1.x befindet sich die Anwendung noch in der Beta-Phase. Für das Melden von Fehlern und Fehlern: Senden Sie einen Fehlerbericht. TLCGen ist momentan ausschließlich auf Niederländisch verfügbar, und orientiert auf die Niederlädisch Art von Ampelsteurung. Die Anwendung ist aber grundsätzlich unabhängig von jegliche Frameworks aufgebaut – es lässte sich sehr einfach erweitern, damit aller Art Programme generiert werden könnten.

Screenshots

Screenshots der aktuellen Version:

Algemeine Daten der Kreuzung

Konfliktmatrix

Modulstruktur mit Angabe für Phasen ohne Zuteilung

Bitmap: Ein- und Ausgangen klicken, mit Pan & Zoom

13-06-2018, 4:51